Kassenpflichtige Pflegeleistungen
Pflegeleistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung können bei erfüllten Voraussetzungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung mitfinanziert werden. Voraussetzung ist je nach Leistung eine Bedarfsabklärung und ärztliche Anordnung bzw. Verordnung.