Tarife gemäss Tarifvertrag Kanton ZH, gültig ab 01.01.2020 (Diese Tarife sind gültig bis zur nächsten Tarifversion). Falls nicht anders vermerkt, verstehen sich die Tarife pro Stunde. Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt 5 Minuten.
KASSENPFLICHTIGE LEISTUNGEN (GRUNDVERSICHERUNG)
Die Krankenversicherungen bezahlen die ärztlich verordneten Spitex-Leistungen, die Abklärung, die Beratung, die Untersuchung, die Behandlung und die Grundpflege gemäss dem Leistungskatalog in Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV.
Gemäss RRB vom 15.8.2013 wurden die Tarife für die Langzeitpflege per 1.1.2020 wie folgt festgelegt:
Ärztlich verordnete Pflegeleistungen und Bedarfsabklärungen sind kassenpflichtig und werden aus der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse rückvergütet.
NICHT KASSENPFLICHTIGE LEISTUNGEN (HAUSPFLEGE24 TARIFORDNUNG)
Die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) bezahlt keine Beiträge an die hauswirtschaftlichen Spitex-Dienstleistungen. Manche Krankenversicherung offerieren Zusatzversicherungen, mit denen ein Teil der Kosten für die hauswirtschaftlichen Spitex-Leistungen vergütet werden.
Bei den hauswirtschaftlichen Spitex-Leistungen sind die Taxen von Spitex-Organisation zu Spitex-Organisation verschieden.
Adresse
Spitex-Home-Care GmbH
Schaffhauserstrasse 550
8052 Zürich
Hauptnummer
Mobile Nummer
E-Mail
info@shc-gmbh.ch
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